Leibeigenschaft

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§ Cc4BYNCSA

Die meisten Bauern befanden sich in Leibeigenschaft: sie durften nicht von ihrem Leibherren wegziehen und durften beispielsweise auch nur mit seiner Erlaubnis heiraten. Sie durften zwar das Land des Herren bewirtschaften, mussten ihm dafür aber hohe Abgaben zahlen.